Impressum

Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG


Medieninhaber:

Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag im Mühlkreis

Herausgeber:

Marktgemeinde Reichenau i. M.
Marktplatz 2, 4204 Reichenau i. M.
Tel.: +43 (0) 7211 8255; Fax: +43 (0) 7211 8255-5
E-Mail: marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der folgenden Gemeinden:

Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis | Gemeinde Haibach im Mühlkreis | Gemeinde Ottenschlag im Mühlkreis

2. Kundmachung gem. § 13 AVG

Schreiben an die Verwaltungsgemeinschaft richten Sie bitte an folgende Adresse: Marktplatz 2, 4204  Reichenau i. M.

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 07211/8255-5. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 07211/8255 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at der Marktgemeinde Reichenau i. M.

Für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. können folgende Formate verwendet werden:

 

TextASCIItext/plain*.TXT
DokumentPDFapplication/pdf*.PDF

RTFapplication/rtf*.RTF

MS Office Wordapplication/msword*.DOC

MS Office Excelapplication/msexcel*.XLS
GrafikGIFimage/gif*.GIF

JPEGimage/jpeg*.JPG *.JPEG

BMPimage/bmp*.BMP
HTMLHTMLtext/html*.HTM *.HTML
KomprimierungZIPapplication/zip*.ZIP

Amtsstunden

Mo, Di, Mi, Fr von 08:00 - 12:00 Uhr und Do von 16:00 - 19:00 Uhr

Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen in den Amtsstunden zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung der von der Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag i. M. als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.