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Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämtliche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter:innen der Gemeinde, unsere Auftragsverarbeiter:innen und deren Mitarbeiter:innen sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM's) im Sinne des Art. 32 DSGVO.
In Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten, Ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen und vieles mehr.
Verantwortlicher iSd. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Verwaltungsgemeinschaft Reichenau | Haibach | Ottenschlag im Mühlkreis, Marktplatz 2, 4204 Reichenau im Mühlkreis, +43 7211 8255, marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at, gemeindeamt@haibach.at, gemeindeamt@ottenschlag.at, https://www.reichenau-haibach-ottenschlag.at/
Gemäß Art. 37 DSGVO iVm. § 57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen. Datenschutzbeauftragter der Gemeinde/des Verantwortlichen ist die GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, +43 732 36993, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen.
Darunter fallen z. B. Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum; aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art. 5 DSGVO ein. Dies sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd. Art. 6 DSGVO, nämlich:
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Berechtigtes Interesse der Gemeinde besteht z. B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstellen, zu verarbeiten. Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinde und Ihren schutzwürdigen Grundrechten. Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage verarbeiten. Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen liegt z. B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, rechtmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.
Ganz allgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z. B. bei der Durchführung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor)vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder verarbeiten die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Website, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei ausschließlich mit Ihrer Einwilligung. Die Daten werden für die Dauer bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.
Zweck der Verarbeitung der im Bewerbungsprozess bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist die Verwendung, Evidenthaltung und Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren für ein konkretes Beschäftigungsverhältnis. Bei Aufnahme in den Gemeindedienst werden Ihre Daten für dienstrechtliche, besoldungsrechtliche, ausbildungsbezogene und sonstige, mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke verarbeitet.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist in Zusammenhang unserer Zusammenarbeit sowie der Durchführung des Bewerbungsprozesses erforderlich. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden insbesondere gemäß Oö. GDG 2002 idgF. und Oö. GBG 2001 idgF. ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung im Auswahlverfahren für die konkrete Stellenausschreibung sowie zur Evidenthaltung verarbeitet. Alle mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter:innen sind dienstrechtlich verpflichtet, mit Ihren Daten vertraulich umzugehen.
Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO insbesondere auf §§ 7ff Oö. GBG 2001 idgF. sowie § 10 Abs. 2 Oö. GDG 2002 idgF.
Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich zum einen aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen (wie z. B. dem Gleichbehandlungsgesetz) bwz. aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. Insbesondere werden Ihre Bewerbungsunterlagen gem. § 10 Abs. 2 Oö. GDG 2002 idgF. ein Jahr zur Evidenz aufbewahrt.
Eine darüberhinausgehende Speicherung bzw. Evidenthaltung kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Beschwerden einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrags und zur Durchführung des entsprechenden Verfahrens verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), im berechtigten bzw. öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO) oder weil es für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Teilweise wird bei der Nutzung der Formulare das Tool reCAPTCHA verwendet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage" à "reCAPTCHA".
Teilweise werden Sie bei der Auswahl eines Formulars auf die Seite amtsweg.gv.at oder eine andere Seite weitergeleitet. Dann finden Sie am Ende jedes Formulars einen eigenen Datenschutzhinweis.
Die Gemeinde verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Ansuchens um Benutzung von den gemeindeeigenen Räumlichkeiten und gibt diese Daten an den Pächter des Restaurants, Buffets weiter. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Erfüllung eines Vertrages. Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
Daten, die im Rahmen der Anmeldung für eine gemeindeeigene Wohnung bekanntgegeben werden, werden von der Gemeinde verarbeitet, um die Wohnungsvergabe abzuwickeln. Die Rechtsgrundlage dafür stellt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten dar.
Kommt ein Mietverhältnis zustande, werden die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses, und gemäß längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei der Gemeinde gespeichert und zum Zweck der Mietzinsverrechnung und sonstiger, im Mietverhältnis anfallender Datenverarbeitungen verwendet. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kommt kein Mietverhältnis zustande, werden die Daten ein Jahr nach Einlangen gelöscht.
Daten, die Sie im Zuge unserer Online-Dienste (wie z. B. bei der Newsletter-Anmeldung oder in der Gem2Go-App) bekanntgeben, werden von uns ausschließlich für die jeweilige Leistungserbringung verwendet.
Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter anmelden, erfolgt die Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Daten werden so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Wenn Sie z. B. in unserem Freibad eine Saisonkarte oder eine Mitgliedskarte beantragen, werden die von Ihnen angegebenen Daten nur in unsere Kundenkartei aufgenommen und möglicherweise dazu verwendet, Ihnen Informationen bezüglich der jeweiligen Freizeit- oder Kultureinrichtung zukommen zu lassen. Bei der Verarbeitung stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Datenverarbeitung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung), bzw. auf ein berechtigtes Interesse (Direktwerbung iSd. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die von Ihnen in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung bzw. bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Wenn Sie uns per Formular eine Anmeldung zum Ferienprogramm zukommen lassen, werden die dort von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke des Ferienprogramms (Bearbeitung der Anmeldung, Organisation des Programmes, Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten etc.) von uns verarbeitet. Wir stützen uns dabei auf die Erfüllung von (vor-)vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Die Veranstaltung wird von einem Verein o. Ä. organisiert und durchgeführt. Die personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Veranstalter übermittelt.
Die erhobenen Daten werden nach Ende des Ferienprogramms gelöscht, es sei denn, sie unterliegen einer anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Fotos, die bei den Veranstaltungen des Ferienprogramms angefertigt werden, veröffentlichen wir mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) bzw. aufgrund unseres berechtigten Interesses an einer wirksamen und zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit bzw. zu dokumentarischen Zwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wir speichern Daten, die wir von Ihnen bzw. Ihren Kindern im Rahmen der Anmeldung zum Kindergarten erhalten. Wir verwenden die im Zuge der Kindergartenanmeldung aufgenommenen und gem. § 25a Oö. KBBG erforderlichen personenbezogenen Daten entsprechend den in § 25a Abs. 1 Oö. KBBG angeführten Zwecken (wie u. a. zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Kindergartenpflicht, zu statistischen Zwecken und zur Steuerung der Bedarfsdeckung). Die Daten der Erziehungsberechtigten werden darüber hinaus zur Abrechnung der Hort- und Essensbeiträge verwendet.
Daten der Kindergartenkinder und ihren Erziehungsberechtigten werden entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Oö. KBBG weitergegeben.
Im letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Oö. KBBG (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Fotos bei den Veranstaltungen des Kindergartens werden nur mit Ihrer Einwilligung gemacht und auch die Veröffentlichung der Fotos erfolgt nur mit Einwilligung.
Die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten lt. Anmeldeformular (wie etwa Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Name und Telefonnummer nächster Angehöriger, Diätverpflegung) werden von der Gemeinde zur Durchführung der Anmeldung und zur Abrechnung von Essen auf Rädern verarbeitet. Hierbei stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus werden alle für die Auslieferung erforderlichen personenbezogenen Daten an das Rote Kreuz übermittelt.
Zweck dieser Verarbeitung ist es, eine Behörde gemäß § 22 Abs. 4 Passgesetz über die erfolgte Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder über ein Verfahren nach diesem Bundesgesetz in Kenntnis zu setzen. Zwecke dieser Verarbeitung sind weiters die Übermittlung und Registrierung von Lichtbildern für die e-card nach § 31a Abs. 8, 9, 9a und 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Weitere Zwecke dieser Verarbeitung sind die Registrierung, der Widerruf und die Aussetzung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gemäß §§ 4a und 4b E-Government-Gesetz.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind §§ 3, 16, 22a, b und c Passgesetz, BGBI. Nr. 839/1992 idgF iVm E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBI. I Nr. 10/2004 idgF iVm E-Government-Bereichtsabgrenzungsverordnung, BGBI. II Nr. 289/2004 idgF iVm Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009 (StZRegBehV 2009), BGBI. II Nr. 330/2009 idgF; § 31a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBI. I Nr. 189/1955 idgF iVm Verordnung der Bundesregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards (e-card FotoV), BGBI. II Nr. 231/2019 idgF iVm Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG, BGBI. II Nr. 344/2019 idgF; §§ 4a, 4b und 25 Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG), BGBI. I Nr. 10/2004 idgF.
Personenbezogene Daten, die geäß § 22b Abs. 1 Passgesetz bei Antragstellung verarbeitet werden, sind mit wirksamer Zurückziehung oder rechtskräftiger Zurückweisung des Antrages zu löschen, der Vermerk über ein laufendes Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit rechtskräftigem Verfahrensabschluss. Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz ein Jahr nach der Entwertung des Reisepasses oder Personalausweises, bei Reisepässen spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Auskünfte zu sperren. Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen. Die Protokollaufzeichnungen sind nach drei Jahren zu löschen.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 31a Abs. 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz verarbeitet werden, sind spätestens nach sieben Jahren zu löschen.
Die bekanntgegebene Zustelladresse gemäß § 4b Abs. 1 Z 7 E-Government-Gesetz ist zu löschen, sobald die Registrierung des E-ID abgeschlossen wurde. Gemäß § 4b Abs. 1 Z 13 verarbeitete Identitätscodes der ausgestellten Zertifikate sind im Falle eines Widerrufs oder Ablaufs des jeweiligen Zertifikats zu löschen. Sonstige gemäß § 4b Abs. 1 und 3 sowie gemäß § 4a Abs. 4 verarbeitete personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens drei Jahre nach Widerruf oder Ablauf des E-ID. Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, sind drei Jahre lang aufzubewahren.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind Passbehörden; Sicherheitsbehörden; Gerichte für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; staatsanwaltschaftliche Behörden für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; Bundeswahlbehörde; Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz; Gemeinden im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten; Behörden, sofern diese die Identität einer Person im Rahmen einer gesetzlich übertragenen Aufgabe festzustellen haben und dies anders nicht oder nicht in der nach den Umständen gebotenen Zeit möglich ist; Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dienststellen der Sozialversicherungsträger; Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; Landespolizeidirektionen; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Gemeinden als mit der Registrierung des E-ID betraute Behörden; Schulleiterrinnen und Schulleiter für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie der sonstigen schulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Schülerinnen- oder Schülerkarte mit Lichtbild auszustellen ist; das für die Zulassung von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 4 lit. a, c, d und e Bildungsdokumentationsgesetz 2020 zuständige Organ, an Pädagogischen Hochschulen die Rektorin oder der Rektor, für die Vollziehung des Universitätsgesetzes 2002, des Hochschulgesetzes 2005, des Fachhochschulgesetzes, des Privathochschulgesetzes sowie der sonstigen hochschulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Studierendenkarte oder ein Studierendenausweis mit Lichtbild auszustellen ist.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres; IBM Österreich - Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Microsoft Österreich GmbH; Bundesrechenzentrum GmbH; A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH
Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBI. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBI. II 2013/324; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBI. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBI. Nr. 195/1988; Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBI. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBI. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBI. I. Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBI. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.
Kategorien von Empfängern:
Abfragende Behörde nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBI. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 - AlVG, BGBI. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG, BGBI. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBI. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBI. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBI. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen: Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBI. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBI. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres
Die Nichtbereitstellung der Daten führt dazu, dass wir die Leistung Ihnen gegenüber nicht erbringen können.
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt.
Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben.
Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art. 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.
Es werden keine Daten in Drittländer übermittelt.
Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.
Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behörden Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im (Bau)Verfahren erfolgt aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der OÖBauO, o. ä. Liegt weder eine gesetzl. noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches / berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.
Wenn wir die Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien.
Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Legitimationsdaten.
Personenbezogene Daten der Kategorie "besondere Daten" nach Art. 9 und Art. 10 DSGVO, wie z. B. Gesundheitsdaten, Religionsbekenntnis oder strafrechtlich relevante Daten werden nur in Ausnahmefällen (gemeindeeigenes Altenheim), auf gesetzlicher Grundlage (wie z. B. dem Meldegesetz) oder Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.
Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer die folgenden Rechte zu:
Wenn die Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, in dem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln. Die Gemeinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates nach Eingang Ihres Antrags dazu Stellung nehmen.
Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich. Diese erreichen Sie unter https://www.dsb.gv.at/ bzw. dsb@dsb.gv.at
Beim Besuch unserer Website werden sogenannte Logfiles gespeichert. Diese enthalten Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Website. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt maximal 1mal im Jahr und dient der Analyse unseres Web-Auftrittes.
Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikationsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Angaben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.
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Sollte eine andere als eine der oben genannten Arten der Verarbeitung Ihrer Daten geplant sein, werden Sie vorab von uns darüber informiert.
Die Gemeinde wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie über den Kontaktbereich mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.