Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/26 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann vom 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden, die Auszahlung beginnt ab Anfang April. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: www.ooe.gv.at
Antragsfrist
16. März 2026 bis 15. Mai 2026, Beantragung ausschließlich online unter www.ooe.gv.at
Förderkriterien
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026 *
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt)
* ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben
Ausgenommen sind Asylwerber:innen, Subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten; sowie Personen, die in speziellen, öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen leben.
Höhe des Zuschusses
Einmalig 200 € pro Haushalt, wenn das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 (je Haushalt summiert) folgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 €
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 €
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, sind wir am Gemeindeamt gerne für Sie da. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihre Bankkarte mit, damit wir das Konto für die Auszahlung des Zuschusses korrekt auf dem Antragsformular erfassen können.