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Von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 läuft in Österreich der Eintragungszeitraum für die folgenden Volksbegehren:
Eintragungen können am Marktgemeindeamt Reichenau im Mühlkreis zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
| Tag | Datum | Uhrzeit |
|---|
| Montag | 15. Juni 2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 16. Juni 2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch
| 17. Juni 2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 18. Juni 2026 | 08:00 - 20:00 Uhr |
| Freitag | 19. Juni 2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Samstag | 20. Juni 2026 | geschlossen |
| Sonntag | 21. Juni 2026 | geschlossen |
| Montag | 22. Juni 2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) mitbringen!
Stimmberechtigte können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11.05.2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind. Wer bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben hat, kann für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung muss nicht zwingend auf einem Gemeindeamt erfolgen, sondern kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren mittels ID Austria getätigt werden. Online ist eine Eintragung bis Montag, 22. Juni 2026, 20:00 Uhr möglich.