Stellenausschreibung: Lehrling für den Verwaltungsdienst

Veröffentlichungsdatum07.11.2024Lesedauer1 Minute

In der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Reichenau i. M., Haibach i. M. und Ottenschlag i. M. wird gemäß § 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 folgende Lehrstelle öffentlich ausgeschrieben:

Verwaltungsassistent:in ab 1. September 2025


Anstellungserfordernisse:

  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Angehörigkeit eines EU/EWR-Staates
  • die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • die  volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis Juli 2025


Weitere Voraussetzungen:

  • gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit sowie gute EDV-Kenntnisse
  • Bereitschaft zur Teamarbeit wird erwartet


Allgemeines:

  • die Lehrzeit dauert 3 Jahre
  • die Höhe der Lehrlingsentschädigung richtet sich nach den vom Land OÖ herausgegebenen Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Gemeindedienst und beträgt derzeit im 1. Lehrjahr 895,40 € brutto
  • eine Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Lehrverhältnisses bzw. nach der Weiterverwendungspflicht kann nicht garantiert werden
  • die Bewerbungsfrist wird mit Montag, 24. Februar 2025, 12:00 Uhr festgesetzt
  • mit der Bewerbung sind vorzulegen: Motivationsschreiben, Bewerbungsbogen (PDF-Download bzw. Link zum Online-Bewerbungsbogen siehe unten), Abschlusszeugnis der Pflichtschule bzw. letztes Zeugnis der momentan besuchten Schule, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ärztliches Zeugnis über gesundheitliche Eignung
  • die Gemeinde behält sich vor, einen Eignungstest durchzuführen
  • den Bewerberinnen und Bewerbern bieten wir die Möglichkeit, am Gemeindeamt Schnuppertage zu absolvieren


Bewerbungen bitte postalisch an das Marktgemeindeamt, Marktplatz 2, 4204 Reichenau i. M. oder gerne auch per Mail an marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at übermitteln.

Für weitere Informationen steht Amtsleiter Roland Hammer gerne zur Verfügung!

Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis.


Bewerbungsbogen.pdf herunterladen | Online-Bewerbungsbogen