Ab dem 01.12.2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz, dieses schreibt Folgendes vor:
- "Große Hunde": Alle ab dem 01.12.2024 neu angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von mind. 40 cm und/oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat) müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) ablegen. "Große Hunde", die bei einer Neuanmeldung das 8. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
- Für die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull und Tosa Inu muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden. Die genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (01.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde)
- Mindestalter für die Prüfung ist der vollendete 12. Lebensmonat, die Prüfung muss bis zum vollendeten 18. Lebensmonat absolviert werden. Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Das Land OÖ hat eine Website veröffentlicht, auf der Sie sich über das neue Gesetz informieren können. Dort finden Sie auch Anbieter der Sachkunde, sowie Informationen über Organisationen und Personen, die einerseits die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen werden und andererseits als verhaltensmedizinische Evaluierer zur Verfügung stehen werden: hundehaltung-ooe.at