Mit 1. Juli 2026 ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG) in Kraft getreten. Künftig müssen Personen, die erstmals Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel anschaffen möchten, einen Sachkundenachweis erbringen. Für Hundehalter:innen ist zusätzlich eine praktische Ausbildung vorgesehen.
Nähere Informationen, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen finden Sie auf der Informationsplattform www.tierwissen.at sowie in der nachstehenden Information des Landes Oberösterreich.
Information zu den Sachkundenachweisen nach dem Tierschutzgesetz.pdf herunterladen (0.12 MB)