Heizkostenzuschuss 2024/25

Veröffentlichungsdatum26.09.2024Lesedauer1 Minute

Antragsfrist 01.10.2024 - 30.11.2024

Die jährlichen Heiz- und Energiekosten stellen für hilfebedürftige Personen eine große Belastung dar, aus diesem Grund erhalten einkommensschwache private Haushalte für die Heizperiode 2024/25 vom Land Oberösterreich einen Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 200 € pro Haushalt und wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalt: bis 19.070 €
  • Mehrpersonenhaushalte: bis 26.940 €


Kriterien: Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in OÖ seit zumindest 01.09.2024, bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor (ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben), Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt! Falsche Angaben im Antragsformular führen zur Ablehnung.


Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, welches ab 01.10.2024 unter land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung stehen wird. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Förderkriterien, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.